Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Gern möchten wir Ihnen auch unsere zusätzlichen Betreuungsdienstleistungen vorstellen und anbieten. Ihre Pflegekasse stellt Ihnen finanzielle Unterstützungsleistungen von bis zu 104 Euro je Monat zur Verfügung. Leiden Sie oder Ihre Angehörigen jedoch unter einer sogenannten demenzbedingten Fähigkeitsstörung, so besteht sogar die Möglichkeit einer Unterstützung durch die zuständige Pflegekasse in Höhe von bis zu 208 Euro je Monat. Ob die seitens des Gesetzgebers hierzu vorgeschriebenen individuellen Voraussetzungen bestehen, prüft jeweils im Vorfeld der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).

Unser Angebotsportfolio hinsichtlich zusätzlicher Betreuungsleistungen ist entsprechend breit. Es schließt zahlreiche spezielle Einzel- und auch Gruppenangebote ein, welche sich beispielsweise an demenziell Erkrankte richten. Hier möchten wir anführen: unsere Unterstützungsleistungen für den Haushalt Betroffener, wie beispielsweise das Einkaufen. Doch auch für die tägliche Bewältigung des Alltags können wir Ihnen sinnvolle und hilfreiche Angebote unterbreiten, zu denen beispielsweise zahlreiche Begleitdienste oder auch die effektive Unterstützung bei dem Ausfüllen von Anträgen gehören. Unsere diesbezüglichen Angebote für Sie oder für Ihre Angehörigen sind letztendlich so umfassend und vielfältig, dass Unterstützungsleistungen möglich werden, welche exakt auf die Bedürfnissituation und Erwartungshaltung von Einzelpersonen zugeschnitten werden können. Gern tragen wir damit dazu bei, auch Ihre jeweiligen Pflegepersonen effektiv zu entlasten.

Eine Kostenerstattung ist im Zusammenhang mit unseren zusätzlichen Betreuungsleistungen für Sie oder Ihre Angehörigen beispielsweise für folgende Bereiche möglich:

  • für unsere speziellen Angebote zur Allgemeinen Anleitung und Betreuung sowie für unsere Angebote zur hauswirtschaftlichen Versorgung durch zugelassene und ambulante Pflegedienste
  • für unsere sogenannten niederschwelligen Entlastungs- und Betreuungsangebote, welche nach Landesrecht anerkannt sind; hierzu zählen beispielsweise unsere Einzelbetreuung im häuslichen Umfeld, unsere Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie unsere Alltags- und Pflegebegleiter.

Sprechen Sie uns gern an und erfahren Sie weitere Details!