Pflegedienst Stark Rostock: Häufig gestellte Fragen

Je nachdem, in welcher Pflegestufe unsere Patienten eingestuft sind, steht dem Pflegedienst Rostock ein bestimmtes monatliches Budget zur Betreuung und für sämtliche pflegerischen Maßnahmen bereit. Dieses deckt entweder ganz oder zumindest jedoch teilweise die entsprechenden Kosten, welche dem Pflegedienst Rostock durch Pflege und Betreuung und ggf. auch durch medizinische Maßnahmen und Therapien entstehen. Es ist also sinnvoll, im Vorfeld mit uns über die Pflegestufe und die daraus jeweils resultierende Kostensituation zu sprechen, um so gemeinsam den Katalog der Leistungen zu definieren, die in Anspruch genommen werden sollen und können. Die letzte Entscheidung darüber treffen jedoch stets Sie als unser Patient!

Wenn Ihr Antrag auf eine Pflegestufe oder auf eine Höherstufung nach einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) abgelehnt worden ist, so sollten Sie zunächst erst einmal mit uns darüber sprechen, denn wir nehmen unsere Beratungspflicht grundsätzlich sehr ernst und stehen ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Um solche negativen Erfahrungen möglichst gleich von vornherein vermeiden zu können, bemühen wir uns daher stets, dass bei einer anstehenden Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) stets auch eine Fachkraft vom Pflegedienst Rostock mit vor Ort zugegen ist. So können wir nicht nur den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) bei Ihrer Begutachtung unterstützen, sondern auch Ihnen unter die Arme greifen. Nach Erfahrungen des Pflegedienstes Rostock laufen jedoch die Begutachtungen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) stets korrekt ab. Wird eine Pflegestufe allerdings endgültig abgelehnt, so müssten wir als Pflegedienst Rostock unsere jeweiligen Kosten privat mit ihnen abrechnen.

Nein, denn der Pflegedienst Rostock rechnet grundsätzlich mit allen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kranken- und auch Pflegekassen ab und unterhält mit ihnen entsprechende Vertragswerke. Hierbei spielt es dann auch generell keine Rolle, ob es sich jeweils um eine private oder um eine gesetzliche Krankenkasse handelt.

Wenn Sie sich privat krankenversichert haben, so sind Sie damit ganz automatisch in einer privaten Pflegeversicherung pflichtversichert. Möchten Sie eine Pflegestufe beantragen, so unterstützt Sie hierbei der Pflegedienst Rostock gern, denn die Beantragung einer Pflegestufe und die komplette pflegerische Versorgung laufen völlig analog zur Prozedur ab, wie sie bei den Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen üblich ist. Auch die Vergütungssätze des Pflegedienstes Rostock sind grundsätzlich bei privat versicherten nicht höher, als bei den gesetzlich versicherten Patienten.

Wenn Sie als Patient vom Pflegedient Rostock ein Pflegegeld beziehen, so verlangt der § 37.3 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI), dass bei Ihnen eine regelmäßige Überprüfung Ihrer pflegerischen Versorgung stattfinden muss. Diese Maßnahme soll aus der Sicht des Gesetzgebers der Sicherung bestimmter qualitativer Standards bei Ihrer Pflege und außerdem auch der Beratung Ihrer Angehörigen dienen. Haben Sie die Pflegestufen I oder II, so muss die Überprüfung Ihrer Pflege alle 6 Monate, haben Sie die Pflegestufe III zugestanden bekommen, so muss die Überprüfung bereits alle 3 Monate durchgeführt werden. Erfolgt diese Überprüfung nicht regelmäßig, so drohen eine Leistungskürzung oder sogar die völlige Streichung der entsprechenden finanziellen Mittel. Sie sollten daher rechtzeitig beim Pflegedienst Rostock anrufen, um einen Termin mit uns diesbezüglich zu vereinbaren. Diese Kosten können wir als Pflegedienst Rostock dann gleich direkt mit Ihrer jeweiligen Pflegekasse abrechnen.

Sämtliche Leistungen Ihrer Pflegeversicherung können Sie beim Pflegedienst Rostock stets auch als sogenannte Kombi-Leistungen buchen und nutzen. Ihre Pflegeversicherung zahlt dann dem Pflegedienst Rostock jeweils nur das durch Sie in Anspruch genommene Leistungspaket. Was an Geldmitteln übrig bleibt und nicht abgerufen wurde, können Sie optional gern für andere pflegerische Leistungen durch den Pflegedienst Rostock in Anspruch nehmen oder sich sogar als Pflegegeld ausbezahlen lassen.

In den meisten dieser Fälle ist es zunächst erst einmal erforderlich, dass Ihr behandelter Arzt ein Rezept für das benötigte Pflegehilfsmittel erstellt. Solche Pflegehilfsmittel können zum Beispiel Druckstrümpfe oder Wechseldruckmassagen oder auch andere Heil- und Hilfsmittel sein. Es gibt jedoch auch ganz bestimmte Pflegehilfsmittel, welche Sie zuerst bei Ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen müssen. Wichtig ist, dass Sie mit uns als Pflegedienst Rostock über all diese Fragen sprechen, denn wir beraten Sie gern fachkundig und können Ihnen helfen. Unsere Beratung bezieht sich dabei auf die gemeinsame Auswahl der geeigneten Pflegehilfsmittel mit Ihnen und auf die Unterstützung beim Prozess ihrer Beantragung. Wir kooperieren nämlich als Pflegedienst Rostock mit den Krankenkassen und den Sanitätshäusern vor Ort und auch mit Ihrem jeweiligen Hausarzt, so dass es uns mit vereinten Kräften recht schnell gelingen wird, Ihr Pflegehilfsmittel zu beschaffen.

Wir als Pflegedienst Rostock kochen nicht in Eigenregie, kooperieren aber recht eng mit den einschlägigen Menüservices direkt vor Ort. Wir wissen daher auch aus eigener Erfahrung, wie deren Menüs jeweils schmecken. Wir ermöglichen ihnen gern unentgeltlich als Pflegedienst Rostock, das Essen dieser Menüdienste zu probieren und beraten Sie hinsichtlich Ihrer Entscheidung.

Ja, dies können wir ganz selbstverständlich tun, denn wir können Ihnen die Unterstützung im Haushalt sogar auch unabhängig von einer Pflege anbieten. Gern beraten wir Sie natürlich auch diesbezüglich. Vor allem ist es aus der Erfahrung des Pflegedienstes Rostock jedoch sinnvoll, die Unterstützung im Haushalt dann in Anspruch zu nehmen, sofern Ihnen bereits eine Pflegestufe zuerkannt wurde.

Natürlich arbeitet der Pflegedienst Rostock für Sie auch im Rahmen der Urlaubs- oder der Verhinderungspflege.

Selbstverständlich ist uns als Ihr Pflegedienst Rostock stets daran gelegen, dass Sie pünktlich Ihre vom Hausarzt verordneten Medikamente einnehmen können. Daher unterstützen wir Sie gern nicht nur bei der Einnahme, sondern vor allem auch bei der rechtzeitigen Beschaffung Ihrer ärztlich verordneten Medikamente.

Es zählt zu den Grundsätzen vom Pflegedienst Rostock, pflegerische Leistungen im Allgemeinen innerhalb einer Frist von 24 Stunden zu übernehmen. In wichtigen Notsituationen, wenn Sie beispielsweise kurzfristig aus einer Klinik entlassen worden sind, gelingt uns dies selbstverständlich auch schon innerhalb von nur wenigen Stunden. Nehmen sie dazu bitte kurzfristig telefonisch Kontakt mit einer Pflegefachkraft vom Pflegedienst Rostock auf!

Grundlage der beidseitigen Zusammenarbeit ist ein sogenannter Pflegevertrag, welchen Sie mit dem Pflegedienst Rostock schließen. Dieser sieht explizit eine beiderseitige Kündigungsfrist von 14 Tagen vor. Sollten Sie jedoch, was wir uns als Pflegedienst Rostock überhaupt nicht vorstellen können, einmal sehr unzufrieden mit uns sein und unverzüglich kündigen wollen, so werden wir in ihrem Interesse selbstverständlich nicht auf diese Frist bestehen.

Im Falle eines sogenannten pflegerischen Notfalls können Sie den Pflegedienst Rostock selbstverständlich 24 Stunden lang und damit auch nachts stets erreichen.

Sollte ein solcher Notfall vorliegen, so besprechen wir als Pflegedienst Rostock gern mit Ihnen die nächsten medizinischen Schritte.

Dies lässt sich gemeinsam mit dem Pflegedienst Rostock von Fall zu Fall klären und besprechen. Mitunter kann es auch extrem hilfreich sein, sofern der Pflegedienst Rostock sich im Besitz Ihres Haustürschlüssels befindet.

Hilfreich ist dies besonders in Notfällen und dann, wenn sie Ihre Haustür bereits nicht mehr aus eigener Kraft erreichen oder gar öffnen können.

Ihre Sorge um Ihren Haustürschlüssel ist verständlich jedoch unbegründet, denn wir protokollieren als Pflegedienst Rostock gewissenhaft, welcher Schlüssel uns jeweils übergeben wurde. Gegen Diebstahl oder Verlust ist Ihr Schlüssel über den Pflegedienst Rostock versichert und es ist selbstverständlich, dass Sie bei Ende der pflegerischen Maßnahmen all Ihre uns übergebenen Schlüssel vollständig zurück erhalten.

Im Interesse unserer Patienten sind sowohl das pünktliche Erscheinen, aber auch deren optimale Versorgung. Darum sind wir selbstverständlich stets um Pünktlichkeit bemüht. Doch lassen sich pflegerische Maßnahmen nicht immer mit der Stoppuhr realisieren und wir haben als Pflegedienst Rostock leider auch keinen Einfluss auf die Witterungssituation und auf den Straßenverkehr.

Wir möchten Sie daher herzlich bitten, unseren Pflegefachkräften für das Erscheinen großzügig einen Karenz-Zeitraum von etwa einer Viertelstunde zu gewähren und bedanken uns an dieser Stelle für Ihr diesbezügliches Verständnis.

Sollte eine unserer Pflegefachkräfte jedoch einmal definitiv verhindert sein und Sie nicht erreichen können, so wird Sie der Pflegedienst Rostock darüber selbstverständlich unverzüglich telefonisch in Kenntnis setzen.

Wir gehen als Pflegedienst Rostock bereits bei der Auswahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewissenhaft vor und legen neben dem fachlichen Können auch großen Wert auf deren Empathie und Sozialkompetenz.

Leider haben wir jedoch nur wenig Einfluss darauf, wenn tatsächlich einmal die Chemie gar nicht stimmen sollte. In diesem Fall möchten wir Sie einfach bitten, das Gespräch mit dem Pflegedienst Rostock zu suchen, indem Sie uns kurzfristig anrufen. Wir finden stets eine zufriedenstellende Lösung.

Ja, selbstverständlich realisiert der Pflegedienst Rostock für Sie auch alle Leistungen im Zusammenhang mit der sogenannten Verhinderungspflege. Gern unterstützen wir Sie hier nicht nur bei der Beantragung der Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege zustehenden Leistungen, sondern übernehmen selbstverständlich gleich auch deren praktische Umsetzung.

Gern, das ist gar kein Problem! Rufen Sie einfach dazu beim Pflegedienst Rostock an und stellen Sie uns Ihre Frage. Wir sind stets gern für Sie da!

Hier können Sie Kontakt zu uns aufnehmen.